Allgemeine Geschäftsbedingungen
SO*WIE*SO Marketing EU · Inhaber Reinhard Lener · Stand: 3. März 2026
§ 1 Geltung und Vertragsabschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen SO*WIE*SO Marketing EU, Inhaber Reinhard Lener, Römerstraße 19, A-6900 Bregenz, Österreich (nachfolgend „Agentur") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Marketing-, Werbe- und Kommunikationsdienstleistungen.
Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG (Unternehmer-zu-Unternehmer-Geschäfte, B2B).
§ 2 Konzept- und Ideenschutz
Alle von der Agentur im Rahmen von Präsentationen, Pitches oder Angeboten entwickelten Konzepte, Ideen, Entwürfe und Strategien sind geistiges Eigentum der Agentur und urheberrechtlich geschützt, auch wenn es nicht zum Vertragsabschluss kommt.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Konzepte und Ideen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur zu verwenden, zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben. Eine Vergütung für Präsentationsleistungen ist gesondert zu vereinbaren.
Pitch-Leistungen werden nur gegen gesondertes Entgelt erbracht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Dazu zählen insbesondere:
- Erstellung und Schaltung von Werbeanzeigen (Meta Ads, Google Ads u. a.)
- Google Business Optimierung und lokales SEO
- Webdesign und Webentwicklung
- Bild- und Filmproduktion
- Vertriebsschulungen und Beratungsleistungen
- Social-Media-Betreuung und Content-Erstellung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen (Mitwirkungspflicht). Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend; daraus entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mehraufwand durch nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers wird gesondert in Rechnung gestellt.
§ 4 Fremdleistungen und Dritte
Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Dritte (Subunternehmer, Freelancer, Fotografen, Texter etc.) heranzuziehen. Die Auswahl erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen der Agentur.
Fremdleistungen (z. B. Druckkosten, Mediaschaltkosten, Lizenzgebühren, Stockmaterial) werden dem Auftraggeber zu den tatsächlich anfallenden Kosten zuzüglich eines Handlingaufschlags von bis zu 15 % weiterverrechnet, sofern nicht anders vereinbart.
Mediaschaltungen und Anzeigenbuchungen bei Dritten (z. B. Google, Meta) erfolgen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus solchen Buchungen frei.
§ 5 Termine und Fristen
Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Agentur ausdrücklich schriftlich als „Fixtermin" bestätigt wurden. Sonstige Terminangaben sind unverbindliche Richtwerte.
Verzögerungen, die auf höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, berechtigen nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber der Agentur.
Ist ein Fixtermin vereinbart und wird dieser von der Agentur schuldhaft nicht eingehalten, hat der Auftraggeber der Agentur zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen, bevor weitere Rechte geltend gemacht werden können.
§ 6 Honorar und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (USt), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB sowie eine Mahngebühr von € 15,00 je Mahnung in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus können Betreibungskosten gemäß § 1333 ABGB geltend gemacht werden.
Bei Projekten mit einem Gesamtvolumen über € 1.000,00 netto kann eine Anzahlung von bis zu 50 % bei Auftragserteilung verlangt werden. Für laufende Betreuungsleistungen (Retainer) werden monatliche Abschlagszahlungen im Voraus gestellt.
Die Agentur ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung offener Beträge einzustellen, ohne dass daraus Schadenersatzansprüche des Auftraggebers entstehen.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle von der Agentur erstellten Werke (Texte, Grafiken, Konzepte, Designs, Videos, Fotos, Softwarelösungen etc.) sind urheberrechtlich geschützt gemäß dem österreichischen Urheberrechtsgesetz (UrhG). Das Urheberrecht verbleibt stets bei der Agentur bzw. den jeweiligen Urhebern.
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt die Agentur dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck und Zeitraum ein. Eine darüber hinausgehende Nutzung (z. B. andere Medien, andere Märkte, Sublizenzierung) bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung und gegebenenfalls einer zusätzlichen Vergütung.
Vor vollständiger Bezahlung darf der Auftraggeber die erstellten Werke nicht verwenden. Die Agentur ist berechtigt, bei unbefugter Nutzung angemessenes Entgelt sowie Schadenersatz zu verlangen.
Die Agentur ist berechtigt, die erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken in ihrem Portfolio und auf ihren Kommunikationskanälen zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
§ 8 Rechtliche Zulässigkeit der Werbemittel
Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die wettbewerbs-, marken-, urheber- und sonstige rechtliche Zulässigkeit der in Auftrag gegebenen Werbemittel und Inhalte. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), des Markenschutzgesetzes (MSchG) sowie des Mediengesetzes (MedienG).
Der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Marken etc.) frei von Rechten Dritter sind und deren Verwendung keine gesetzlichen Vorschriften verletzt. Er stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.
Die Agentur übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der Werbemittel, sofern sie nicht ausdrücklich eine rechtliche Prüfung übernommen hat.
§ 9 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder gesetzliche Verpflichtungen bestehen.
Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Strategien, Preiskalkulationen und technische Informationen. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von drei Jahren fort.
§ 10 Gewährleistung und Haftung
Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung bzw. Abnahme schriftlich zu rügen (Rügepflicht gemäß § 377 UGB). Nicht rechtzeitig gerügte Mängel gelten als genehmigt.
Die Agentur ist berechtigt, gerügte Mängel innerhalb angemessener Frist zu beheben (Nachbesserung). Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Preisminderung oder – bei wesentlichen Mängeln – Rücktritt vom Vertrag verlangen. Gewährleistungsansprüche verjähren gemäß § 933 ABGB in zwei Jahren ab Übergabe.
Die Haftung der Agentur für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.
Die Agentur übernimmt keine Garantie für bestimmte Werbeerfolge, Reichweiten, Klickzahlen oder Umsatzsteigerungen, da diese von zahlreichen externen Faktoren abhängen (z. B. Algorithmusänderungen von Plattformen, Marktentwicklungen, Saisonalität).
Die Haftung der Agentur ist der Höhe nach auf den Nettorechnungsbetrag des jeweiligen Auftrags begrenzt, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Laufende Betreuungsverträge (Retainer) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 1168 ABGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug ist, wesentliche Vertragspflichten verletzt oder Insolvenz angemeldet wird.
Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten. Für noch nicht erbrachte Leistungen kann die Agentur gemäß § 1168 ABGB das vereinbarte Entgelt abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen (Ausfallsentschädigung).
§ 12 Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, EU 2016/679) sowie das österreichische Datenschutzgesetz (DSG idgF).
Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder dessen Kunden verarbeitet, wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
Die Agentur verarbeitet Kontakt- und Vertragsdaten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur in Bregenz, Österreich (§ 104 JN).
Erfüllungsort für alle Leistungen der Agentur ist der Sitz der Agentur in A-6900 Bregenz.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel gemäß § 878 ABGB). Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
Diese AGB orientieren sich an den Mustervorlagen des Fachverbands Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Österreich (WKO).
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:
reinhard.lener@sowieso-marketing.comStand: 3. März 2026
